19/2011 NEWSLETTER

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ARBEITSVERMITTLUNGSAGENTUREN - REKRUTIERUNG UND BEREITSTELLUNG VON ARBEITNEHMERN INS AUSLAND

 

Dank der Öffnung des europäischen Arbeitsmarktes für die jüngsten Mitglieder der EU nutzen die ausländischen Arbeitgeber immer öfter das Potenzial der Arbeitnehmer dieser Länder.

In Polen wurde die Aufgabe der Rekrutierung und Bereitstellung, die Organisation und die Verhandlung der jeweiligen Arbeitsbedingungen in EU-Ländern ebenso in Form einer Zeitarbeit den Arbeitsvermittlungsagenturen überlassen. Die Arbeitsvermittlungen sind in diesem Rahmen befugt, als Arbeitsvermittlungsagenturen, als Zeitarbeitsagenturen, Personalberatung oder auch als Berufsberatung zu fungieren.

 

Die Tätigkeit der Arbeitsvermittlungsagenturen ermöglicht die Angleichung der Interessen der ausländischen Arbeitgeber an die Bedürfnisse der polnischen Staatsangehörigen, welche an einer Tätigkeit im Ausland interessiert sind.

 

Die Aufgabe der Arbeitsvermittlungsagenturen besteht in der Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Beschäftigungssuche im Ausland an die Arbeitnehmer sowie in der Vermittlung der Arbeitnehmer mit entsprechenden Qualifikationen an die Arbeitgeber. Im Wesentlichen bestehen die Aufgaben der Arbeitsvermittlungsagenturen darin, Arbeitnehmer ins Ausland und zu ausländischen Arbeitgebern zu vermitteln, Kontakte zwischen Arbeitssuchenden und Arbeitgebern zu initiieren und zu organisieren, Arbeitssuchenden eine entsprechende Hilfestellung zu gewährleisten und Arbeitgebern qualifizierte und benötige Arbeitnehmer zu präsentieren sowie Arbeitsangebote zu gewinnen und zu verbreiten. Die Vergütung der Arbeitsvermittlungsagenturen erfolgt durch die Arbeitgeber, den zu vermittelnden Arbeitnehmern dürfen die der Agentur nur tatsächlich entstandenen Kosten, wie z.B. Fahrkosten, in Rechnung gestellt werden.

 

Die Aufgabe von Zeitarbeitsagenturen hingegen besteht in der Anstellung und zur Verfügungsstellung von Leiharbeitnehmern. Die Lohnzahlung erfolgt durch die Agentur, der Arbeitnehmer ist aber gegenüber dem Entleiher weisungsgebunden.

Zeitarbeit ist eine für einen nicht länger als im Gesetz über die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern definierten Zeitraum ausgeübte Tätigkeit: es kann sich hierbei um eine Saisontätigkeit, eine vorübergehende Tätigkeit, eine Übergangstätigkeit sowie um eine Tätigkeit handeln, welche aus verschiedenen Gründen von den festangestellten Arbeitnehmern eines Entleihers nicht zeitgerecht bewerkstelligt werden kann, bzw. deren Ausübung zu den Pflichten eines von dem Entleiher angestellten abwesenden Arbeitnehmers gehört. Der maximale Zeitraum zur Ausübung von Zeitarbeit beträgt 18 Monate innerhalb von 36 Monaten.

Die Arbeitsvermittlungsagentur hat den Status eines Arbeitgebers, muss daher die Lohnabrechnung durchführen, die Löhne auszahlen, Sozialabgaben für die Arbeitnehmer leisten, Steuern abgeben sowie jegliche anderen Pflichten eines Arbeitgebers erfüllen.

 

Personalberatungsagenturen sind Dienstkleister für Arbeitgeber; sie zeigen Wege und Methoden auf, geeignete Arbeitnehmer zu finden und beurteilen die Bewerber anhand der von den Arbeitgebern vorgegebenen Kriterien wie Qualifikationen und Fähigkeiten, führen Einstellungsanalysen durch und bestimmen die Qualifikationen der Arbeitnehmer. Grundsätzlich wird zwischen dem Kunden (dem zukünftigen Arbeitgeber) und der Agentur ein Vertrag in Form eines Auftrags geschlossen. Das Vertragsverhältnis ist in dem Moment erfüllt, in dem der Arbeitgeber einen geeigneten Kandidaten ausgewählt und eingestellt hat. Die Agentur, die den Auftrag erfüllt, übernimmt für den eingestellten Kandidaten für einen bestimmten Zeitraum eine Garantie. Sollte der Kandidat selbst kündigen oder wegen schlechter Arbeitsleistung entlassen werden, so ist die Agentur verpflichtet, auf eigene Kosten einen neune Kandidaten zu finden und dem Arbeitgeber vorzustellen.

 

Der Tätigkeitsgegenstand einer Berufsberatungsagentur ist die Unterstützung sowohl von Einzelnen als auch von Gruppen bei der Wahl eines passenden Berufes und Arbeitsortes, die Erteilung der wichtigen Informationen zur Berufsausübung, z. B. über einzelne Berufe, den Arbeitsmarkt sowie Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

 

Für die Aufnahme der Tätigkeit in Form von Arbeitsvermittlungs-, Zeitarbeitsvermittlungs-, Personalberatungs- oder Berufsberatungsagenturen ist die Registrierung der Agenturen von dem für den Sitz der Agentur zuständigen Marschall der Woiwodschaft und die Erlangung eines Zertifikats erforderlich (für das Zertifikat wird eine Gebühr von 200, - PLN erhoben).

 

Die Eintragung in das Register ist für die ausländischen Unternehmer, die die Befugnisse besitzen und rechtgemäß die Tätigkeit im Bereich der Arbeitsvermittlung, Personalberatung, Berufsberatung sowie Zeitarbeitsvermittlung, auf dem Gebiet der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Drittländer, die aufgrund eines mit der EU und ihren Mitgliedsstaaten unterzeichneten Abkommens von der Dienstleistungsfreiheit profitieren, ausführen, nicht nötig.

 

Ein Subjekt, das die oben genannten Voraussetzungen zu erfüllen beabsichtigt, sollte über entsprechende Büroräumlichkeiten, technische Ausstattung sowie entsprechend geschultes Personal verfügen (für Arbeitsvermittlungsagenturen und Zeitarbeitsagenturen ist Personal mit mindestens mittlerer Reife, bei der Personalberatungs- und Berufsberatungsagenturen Personal mit höherer Ausbildung sowie mit mindestens einjähriger Berufserfahrung in diesem Gebiet erforderlich).

 

Małgorzata Majkowska

 

Der Newsletter wird vor allem den Mandanten der Kanzlei Mikulski & Partner unentgeltlich zugestellt. Der Beitrag wird durch Anwälte der Kanzlei verfasst und bildet keine Rechtsberatungsform.